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Die europäische Datenschutz-Organisation Noyb hat in neun EU-Ländern Beschwerden gegen die von Elon Musk geführte Online-Plattform X eingereicht. Nach Angaben der Initiative wurde in Belgien, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, den Niederlanden, Österreich, Polen und Spanien ein „Dringlichkeitsverfahren“ gemäß Artikel 66 DSGVO beantragt.

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Wenn Unternehmen – oder ihren Managern – hohe Gewinne vor den Augen schweben, dann können der Datenschutz und die Ethik beim Einsatz von KI schnell zu kurz kommen. Viele Firmen investieren enorme Summen in neue KI-Systeme, um aus ihren Prozessen mehr Profit herauszuquetschen. Wer jedoch glaubt, der Einsatz künstlicher Intelligenz würde eines Tages in der Zukunft geregelt werden, der vergisst, dass heutige Einsatzzwecke bereits existierenden Gesetzen unterliegen.

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